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Zur Zeit können keine Nachmittagstermine vergeben werden

Die logopädische Therapie ist ein Heilmittel und gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Um eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Behandlung zu erhalten wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Bei Kindern ist das zumeist der Kinderarzt, Kieferorthopäde oder HNO- Arzt, bei Erwachsenen der Allgemeinmediziener, HNO- Arzt oder Neurologe. Sieht Ihr Arzt Behandlungsbedarf, stellt er Ihnen eine Verordnung aus.

Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen, sofern sie nicht befreit sind, eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10€ pro Verordnung plus 10% der verordneten Leistung.

Sie können sich jederzeit telefonisch unter: 030 67896239 oder per Mail unter: GabiSchoultz@web.de bei uns anmelden. Sie benötigen zum ersten Termin eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt sowie etwaige vorhandene Arzt- und Therapieberichte.